Zuhören ohne zu werten. Unterstützung und Hilfestellung bei Dingen, die wir leider nicht in der Schule gelernt haben: Kommunikation, Beziehungsgestaltung, Bedürfnisse und Grenzen erkunden und lernen zu äußern, mit sich selbst und anderen besser klarkommen. Psychosomatische Beschwerden einordnen und an Ursachen arbeiten.
Was ist Ihr Anliegen?
Ihre Vorteile als Selbstzahler/Steuervorteile
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01.11.2020
Es gibt viele Vorteile dieser Investition, die ich Ihnen hier vor Augen führe:
Keine Wartezeit
Einen Termin für das Erstgespräch erhalten Sie bei mir in der Regel innerhalb einer bis zwei Wochen. Sie müssen also nicht monatelang auf Ihren ersten Termin warten. So können Sie sehr bald feststellen, ob unsere gemeinsame Zeit Sie weiterbringt. Diese wichtige Frage klärt sich also nicht erst nach langer Wartezeit.
Keine Gutachten
Außerdem entfällt nach dem Orientierungsgespräch die zusätzliche Wartezeit, bis eventuelle Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkassen „durch“ ist.
Keine Sperrfrist: Wenn Sie sich innerhalb einer Sperrfrist befinden, weil sie eine Psychotherapie abbrachen oder vor kurzem abgeschlossen haben, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht die Kosten für eine Therapie. Als Selbstzahler/in können Sie trotzdem bei mir Unterstützung finden.
Datenschutz
Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt. Sie bestimmen selbst über Ihre Daten. Es entsteht keine „Krankenakte“, da Sie die Kosten direkt mit mir abrechnen. So muss ich keine Informationen an Krankenkassen und Gutachter weitergeben. Da ich außerdem der Schweigepflicht unterliege, bleiben alle Inhalte vertraulich, die in Therapie und Coaching besprochen werden: Nur Sie und ich wissen davon.
Absetzbare Rechnung für Coaching
In den meisten Fällen erkennt das Finanzamt die erbrachte Leistung als steuerlich absetzbar an, wenn der Zusammenhang für die berufliche Förderung erkennbar ist, bei Selbständigen und Angestellten.
Keine Nachteile bei der Verbeamtung und Versicherungen
Dadurch, dass keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen Nachteile beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer „offiziellen“ Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler/in.
Sie bestimmen - keine bürokratischen Vorschriften zu Therapieverfahren.
Wir sind nicht an die drei Behandlungsmethoden gebunden, die Krankenkassen vorschreiben, sondern können nutzen, was Ihnen am besten hilft (Methoden). Außerdem legen Sie gemeinsam mit mir die Häufigkeit und Länge der Sitzungen sowie die Dauer der Therapie selbst fest. Wir sind weder an die klassischen 50 Minuten pro Sitzung noch an eine bestimmte Mindest- oder Höchststundenzahl gebunden.
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